Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung sehen vor, dass Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung an den Akkreditierungsrat zu richten sind. Vorher ist von einer zugelassenen Agentur eine Begutachtung durchzuführen. Der daraus resultierende Akkreditierungsbericht, bestehend aus formalem Prüfbericht und Gutachten, ist bei der Antragstellung einzureichen.